Yogatherapie: Rechtsgrundlage

  • Ist der Begriff Yogatherapeut(in) rechtlich zugelassen?
  • Yogatherapie und Krankenkasse
  • Heilpraktikerzusatzversicherung 

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Ist der Begriff Yogatherapeut(in) rechtlich zugelassen?

FRAGE:
Ich möchte gerne an der 4-wöchigen Intensivausbildung Yoga Therapie imMai/Juni in Bad Meinberg teilnehmen. Vorher habe ich aber noch Fragen und Mona hat mich an Dich weiter empfohlen.

Inwiefern ist dieser Titel "Yoga Therapeutin" rechtlich zugelassen / anerkannt? Meines Wissens darf ich mich nur Therapeutin nennen oder therapeutisch arbeiten, wenn ich einen Heilberuf erlernt habe, oder den Heilpraktiker absolviert habe.

Ich bin Yogalehrerin und CoreDynamik-Therapeutin. Letzteres ist eine psychologische Ausbildung und das Institut hat gerichtlich erstritten, dass wir uns nach dem Abschluss Therapeuten nennen können - allerdings nur mit dem Vorsatz "CoreDynamik".

Dürfte ich nach der Intensivausbildung z.B. auf meine Webseite schreiben, dass ich Yoga Therapeutin bin und therapeutisch mit Yoga arbeite? Oder müsste ich das quasi verschweigen und nur zwischen den Zeilen anwenden, weil man mir sonst an den Karren flicken kann?

ANTWORT von Mahashakti:
Mit der Yogatherapie ist es genauso wie mit deiner anderen Ausbildung: die Bezeichnung Yogatherapeutin darfst du führen. Der Begriff "Therapeut" an sich ist nicht geschützt. Geschützt ist z.B der Begriff "Psychotherapie", da hierfür eine medizinische Ausbildung absolviert werden muss.

Einfache Grundregel: Wenn du konsequent darauf achtest, mit deinen Aktivitäten nicht den Eindruck einer medizinischen Tätigkeit zu erwecken, dann ist es ok. Der Hintergrund dieser Thematik ist der, dass die Schulmedizin in jeder Hinsicht von "sonstigen Gesundheitsaktivitäten" klar abgrenzbar bleibt. Vor allem für den Patienten soll das jederzeit klar ersichtlich sein. Bei der Wortkombination "Yogatherapie" wird davon ausgegangen, das es jedem klar ist, das es sich bei Yoga nicht um eine medizinische Therapieform handelt, und das das jedem Patienten bewusst ist.

Wir haben inzwischen übrigens einige Yogatherapeuten, die mit Ärzten koorperieren: die Ärzte schicken ihnen ihre Patienten, ähnlich wie Ärzte ihre Patienten auch zur Physiotherapie schicken. Dieser Trend ist steigend und sehr interessant. Vielleicht magst du so was nach deiner Ausbildung auch anstreben? Es würde sehr helfen die Yogatherapie weiter zu etablieren.
 
Ich wünsche dir eine wunderschöne Ausbildung und Erfolg bei der weiteren Verbreitung der Yogatherapie.

Om Shanti
Liebe Grüsse
Mahashakti


Yogatherapie und Krankenkasse

FRAGE: 
Ich möchte gern eine Psychotherapie anfangen, jedoch nicht in der reinen Schulmedizin. Meine Frage: Wird Yogatherapie bei einem eurer Thereapeuten auch von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt. Mir geht es um die langfristigen Kosten, die auf mich zu kommen.

ANTWORT von Mahashakti:
Einige unserer Yogatherapeuten sind auch Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker Psychotherapie. Das gibt dir die Möglichkeit, falls du bei deiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren hast, darüber abzurechnen.
 
Einige Yogatherapeuten berichten, das sie eine Vereinbarung mit der betreffenden Krankenkasse treffen konnten, die sich dann immer auf einen Einzelfall bezieht. Es ist möglich, das in diesem Fall eine Überweisung vom Arzt notwendig ist, das kannst du mit deiner Krankenkasse klären.
In deinem Fall würd ich dir raten mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und zu fragen wie die Bedingungen sind. Mit dem Ergebnis dieses Gesprächs meldest du dich dann am besten bei unserer Rezeption, die stellen den Kontakt zu deinem Wunsch-Yogatherapeuten her.
Die Rezeption erreichst du über 05234-870 oder rezeption@yoga-vidya.de.

Ich wünsche dir einen erfolgreichen, weiteren Weg.

Om Shanti
Liebe Grüsse
Mahashakti
mein.yoga-vidya.de/profile/MahashaktiEngeln


FRAGE:
Wird die Yogatherapie von den Krankenkassen übernommen? Muss man dafür Heilpraktiker sein oder reicht es, die Zertifikate für Yoga und Yogatherapie zu haben?

ANTWORT von Mahashakti:
Das mit den Krankenkassen ist derzeit etwas uneinheitlich. Manche Kassen zahlen, andere nicht. Die Situation ist etwa so wie bei Yogakursen vor fünf Jahren: Es kommt an auf die einzelne Kasse sowie auf das Verhältnis zwischen Sachbearbeiter und Yogalehrer.
Wenn du Heilpraktiker bist, dann können die Menschen, die mit ihrer Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, die Kosten der Yogatherapiestunden mit dir im Rahmen dieser Vereinbarung an die Kasse weitergeben.
Wir arbeiten derzeit daran das sich die Situation irgendwann ändert. Diese Arbeit kannst du unterstützen, indem du von dir aus mit der betreffenden Kasse Kontakt aufnimmst und das selbst mit dem Sachbearbeiter klärst. Je mehr Yogatherapeuten das tun, desto eher wird etwas geschehen.
 
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg auf deinem Weg.
 
Om Shanti
Liebe Grüsse
Mahashakti
http://mein.yoga-vidya.de/profile/MahashaktiEngeln


Heilpraktikerzusatzversicherung

FRAGE:
Ich habe eine Frage zu Euren Ausbildungen für Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie: Kann man Yogatherapie oder Entspannungstherapie oder andere Angebote in Yogabereich mit dem Abschluss dieser Ausbildungen über eine Heilpraktikerzusatzversicherung abrechnen?

ANTWORT Von Mahashakti:

Nach erfolgreichem Abschluss der Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt kannst du dich mit einer eigenen Praxis niederlassen. Im Rahmen der Therapiefreiheit kannst du bei deinen Behandlungen die Therapien anwenden, die du für angemessen erachtest, und für die du ausgebildet bist. Das kann
auch Yogatherapie sein.

Bei den Abrechnungen mit den Kassen musst du dich an die Vorgaben halten, die die Kassen im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung machen. Da ist
ständig Bewegung drin, das kann sich auch von Kasse zu Kasse unterscheiden. Am besten klärst du das im Gespräch mit der zuständigen Kasse.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten - die Kassen unterstützen verschiedene Kursangebote die im Präventionsbereich liegen.
Entspannungstherapie gehört meines Wissens auch dazu, sowie verschiedene Rückenprogramme usw. die auch yogatheapeutisch abzudecken sind. Um in dieses Präventionsprogramm zu kommen, musst du mit deinen ortsansässigen Kassen in Verbindung treten und jeden von dir angebotenen Kurs einzeln genehmigen lassen. Dafür gibts bei den Kassen konkrete Ansprechpartner, die auf den Internetseiten meist auch benannt werden. Daher rate ich dir dort mal nachzusehen.

Und dann gibts noch Möglichkeiten mit speziellen Unterstützungsprogrammen, für die man eine von den Kassen anerkannte besondere Zusatzausbildung
braucht, wie zB den Reha-Übungsleiter. Im Rahmen dieser Programme lässt sich Yogatherapie ganz wunderbar anwenden. Auch dazu lass dich bitte von der Kasse über die Details informieren.
Ganz wunderbar wäre es, wenn du deine Erfahrungen rückmelden würdest, damit wir sie sammeln und anderen Yogalehrern und Yogatherapeuten zur Verfügung stellen können. Vielleicht entdeckst du ja ncoh zusätzliche neue Wege die für andere Yogalehrer/innen wiederum interessant sind.

Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg und eine stete Übungspraxis.
 
Om Shanti
Liebe Grüsse
Mahashakti
http://mein.yoga-vidya.de/profile/MahashaktiEngeln