Meer, Steine, Brandung midjourney

Ombudstelle des BYV

Die BYV Ombudsstelle dient als Anlaufstelle bei begründeten Beschwerden über BYV-Mitglieder. Die Ombudsstelle wird tätig bei Fehlverhalten und Verstößen von unterrichtenden BYV-Mitgliedern gegen die Satzung und Ethikrichtlinien des BYV, im Besonderen bei sexuellen Übergriffen, Uneinigkeiten bei Vertragsabschlüssen, aber auch anderen Beschwerden.

Kontakt: ombudsstelle(at)byv.de  oder Tel. 05234 87 2113

Ethik- und Qualitätsrichtlinien des BYV

BYV Ethikrichtlinien

Ethikrichtlinien Rechtliche Grundlage: Die Mitglieder des Berufsverband der Yoga Vidya Lehrer/innen ( im folgenden BYV genannt) verpflichten sich, jederzeit folgende Informationen auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen:

1. Die genaue Bezeichnung und Anschrift des/r Anbieters/in und deren berufliche Qualifikation
2. Die Beschreibung der angewandten Methode oder Arbeitsweise sowie Hinweise auf deren Grundlagen
3. Die Dauer und gegebenenfalls Anzahl der Veranstaltungen
4. Den Charakter der Veranstaltung (Einzel- oder Gruppenveranstaltung, Ziele der Veranstaltung)
5. Den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung
6. Möglicherweise zu erwerbendes Begleitmaterial und die Höhe der dadurch entstehenden Kosten Verhältnis LehrerIn/AnbieterIn – SchülerIn/ NachfragerIn Die Mitglieder des BYV sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren SchülerInnen/ TeilnehmerInnen bewußt und verpflichten sich
7. die Würde, Entscheidungsfreiheit, Eigenverantwortung und Persönlichkeit der SchülerInnen/- TeilnehmerInnen zu achten und zu respektieren;
8. zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ethnischen Ursprungs oder nationaler Zugehörigkeit
9. alle Techniken zu unterlassen, die auf eine manipulative Beeinflussung des Willens anderer abzielen
10. jede Art von körperlicher, sexueller, ökonomischer, psychischer oder sozialer Ausnutzung zu unterlassen und sich bewusst zu sein, dass sie als Lehrer*innen eine Rolle haben, in der achtsam mit den Schüler*innen umzugehen ist.
11. jegliche sexuellen Annährungsversuche oder sexuell intendiertes Verhalten wie unübliche Berührungen, sexualisierte Sprache, Belästigung o.ä. zu unterlassen.
12. das Wissen über die SchülerInnen/TeilnehmerInnen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
13. zur Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen oder religiösen Überzeugungen Tätigkeits- und Selbstverständnis Die Mitglieder des BYV sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Berufsstand bzw. ihrer Arbeitsmethode bewußt und verpflichten sich
14. sich fortzubilden und für ihre Weiterentwicklung zu sorgen
15. nur solche Strategien und Methoden anzuwenden und anzubieten, in denen sie Kompetenz und/oder berufliche Qualifikation erworben haben
16. andere Methoden und Arbeitsansätze zu achten, sowie ihren Kollegen mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen 17. die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheit des Einzelnen zu fördern und zu erhalten
18. zur Ausrichtung auf Gewaltfreiheit. Die Mitglieder des BYV grenzen sich von allen totalitären, autoritären und solchen Tendenzen ab, die die Entfaltungsfreiheit oder die Würde des Menschen bedrohen oder verletzen. Sie teilen eine ganzheitliche Sichtweise.


BYV Qualitätsrichtlinien

 

1. Qualifizierung: Ausbildung - Fähigkeiten

In der Regel gelten die folgenden Mindeststandards für eine qualifizierte Ausbildung zur YogalehrerIn:

• Yoga Vidya Lehrerausbildung oder vergleichbare Ausbildung
• Die Ausbildungsinhalte werden durch Theorie, Methodik und Praxis vermittelt.
• Aus einem qualifizierenden Ausbildungsnachweis (in der Regel Zertifikat nach Prüfung) geht eindeutig die erworbene Qualifikation hervor.


2. Fachliche Kompetenz und Zuständigkeit

• YogalehrerInnen kennen die Wirkungen ihrer Methoden und wenden sie dementsprechend an.
• Ihre Zuständigkeit liegt in der Vermittlung von Methoden zur Selbstentwicklung.
• Die Zielsetzungen für YogalehrerInnen ohne grundständige Ausbildung in einem sozialen, therapeutischen, medizinischen Beruf bzw. Lehrberuf liegen in den Bereichen Gesundheitspflege, Prävention von Krankheit und Vorsorge, Stabilisierung und Aktivierung der Selbstorganisation von Leib und Seele sowie geistige, psychische und spirituelle Entwicklung.


3. Setting (Kosten, Zeitraum, ...)

• Erstes Gebot ist Transparenz des Angebotes, ausgehend davon, dass in Yogakurse und Yogastunden
Menschen kommen, die selbstverantwortlich für sich entscheiden können. Die Bestätigung der selbstverantwortlichen Teilnahme ist ausdrücklich vorausgesetzt (s. a. 5. Vereinbarung).
• KursteilnehmerInnen sollte ein Probeangebot zur Verfügung stehen, soweit der Kurs dies organisatorisch zulässt. Geringfügige Probeangebote sind kostenlos.
• Falls das Kursangebot sich als unpassend oder nicht ausreichend für den Bedarf von KursteilnehmerInnen erweist, werden alternative gesundheitsfördernde Einrichtungen, Beratungs- o. Kurseinrichtungen empfohlen.
• Bei bestehenden psychischen oder physischen Krankheiten/Problemen werden die Kursteilnehmer Innen zur Rücksprache mit ÄrztIn oder TherapeutIn aufgefordert. Im Zweifelsfall weisen YogalehrerInnen in geeigneter Weise darauf hin, dass vor Beginn des Kurses eine ärztliche oder psychologische Unbedenklichkeitserklärung vorliegen muss.
• Dauer und Kosten des Kurses sind vor Beginn festgelegt. Eine Änderung (oder Erweiterung) dieser Absprache erfordert beidseitiges Einverständnis.


4. Methoden

• Die geplanten Methoden werden in der Angebotsbeschreibung offengelegt und transparent gemacht.
Diese Offenlegung kann inhaltlich auch dadurch erfolgen, dass auf die Lehre und Werke anerkannter Fachleute (z.B. Swami Sivananda oder Swami Vishnu-devananda o.a.) bzw. auf entsprechende Literatur hingewiesen wird.
• Das Angebot und die Zielsetzungen der YogalehrerInnen sind definiert. Die angewendeten Methoden führen nachvollziehbar (Empirie, logische Stimmigkeit und rationale Kongruenz) zu diesen Zielen.
• Die Mitglieder des BYV müssen ihre Arbeitsweisen methodisch darlegen können, das heißt z. B.:

- Die konkreten Schritte in den Yogakursen/-Stunden lassen sich bei Bedarf dokumentieren bezüglich der Zielsetzung, erwarteten Wirkungen und Durchführung (z. B. durch ein Yogabuch oder Yogalehrer/innen-Handbuch).
- Bei Yogakursen sind die zugrundegelegten Theorien und Vorannahmen kohärent zu den praktischen Anweisungen. Im Vordergrund steht eine Empirie erwünschter Erfolge, deren Bewertung gemeinsam mit den TeilnehmerInnen erfolgen kann. Übereinstimmung des Teilnehmer/innenfeedbacks mit den methodischen Überlegungen des/der Yogalehrers/-lehrerin kann Merkmal für eine methodisch kohärente Arbeitsweise sein.
- Ziel der Kurse/Stunden ist , die Selbstverantwortung und Unabhängigkeit der Teilnehmer zu stärken.


5. Vereinbarung

Eine Vereinbarung sichert die gegenseitigen Interessen zwischen KursteilnehmerInnen und Kursleiter Innen. Die Vereinbarung ist den Ethikrichtlinien und den Qualitätsrichtlinien untergeordnet.
Bestandteile einer Vereinbarung sollen sein:

• Angebot des/der YogalehrerIn
• Kostenvereinbarung
• Absenzvereinbarung
• Selbstverantwortung der KursteilnehmerInnen
• Die Vereinbarung kann auch in Form von einem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ im Programmheft/ Broschüre geschehen.

 

6. Selbstdarstellung

YogalehrerInnen wahren in ihrer Selbstdarstellung und Werbung den Respekt und die Achtung vor der leiblichen, psychischen und geistigen Integrität des Menschen und der Natur.
Insbesondere verpflichten sie sich dazu, in Wort und Bild:

• die Prinzipien des lauteren Wettbewerbs einzuhalten
• KonkurrentInnen und Andersdenkende nicht zu diskriminieren
• Negativ- und Feindbildwerbung zu unterlassen
• Gewalt und kompromittierende Nacktheit als Werbeparameter nicht einzusetzen
• keine unhaltbaren Versprechen über die Wirkung der angebotenen Methoden zu verbreiten: keine Wirkungsgarantien, keine Heils-
  versprechen, kein Absolutheitsanspruch